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Ehe, Scheidung und Erbe
Während es für die einfache Landbevölkerung von hoher Bedeutung ist, die Kinder in möglichst einträgliche Ehen zu bringen - und somit ein Maul weniger zu stopfen zu haben - ist es für den Adel vor allem ein politisches Spiel. Die Verbindung zwischen zwei Häusern ist von hoher Bedeutung, geht es dabei doch vor allem um gegenseitige Unterstützung und Verbindung. Viele Ehen werden daher bereits zur Geburt der Kinder vereinbart. Eine gute Partie kann Wohlstand bedeuten und politische Allianzen für Generationen schmieden.
Versprechen und Ehe
Besonders unter den Lords und sonstigen Rittern ist es normal, dass die Kinder zu einem frühen Zeitpunkt an andere Lords versprochen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass ein Junge und ein Mädchen von zwei Jahren bereits einander versprochen sind. Bei der Landbevölkerung gibt es zwar ähnliche Rituale - die sich der Pöbel zweifelsohne vom Adel abgeguckt hat - allerdings werden hier eher pragmatische Ansätze verfolgt. In den meisten Fällen geht es um eine möglichst gute Mitgift. Unter der Landbevölkerung kommt es daher auch häufiger zu Hochzeiten, die aufgrund von tatsächlicher Zuneigung entstanden sind und nicht etwa aufgrund des Ranges des Hauses von Braut oder Bräutigam.
Generell ist es für die beiden Parteien möglich im heiratsfähigen Alter einer versprochenen Ehe zu widersprechen, in der Realität kommt dies allerdings kaum vor. In vielen Fällen führt es zu ernsthaften Konsequenzen und die Familien haben ausreichend Druckmittel, um unwillige Verliebte gegen ihren Willen zusammenzuführen. Das typische Heiratsalter liegt zwischen 14 und 16 Jahren, mindestens aber nach der ersten Periode der Braut. Eine Hochzeit vor dem Erblühen gilt außerhalb des Nordens als barbarisch.
Generell ist es für die beiden Parteien möglich im heiratsfähigen Alter einer versprochenen Ehe zu widersprechen, in der Realität kommt dies allerdings kaum vor. In vielen Fällen führt es zu ernsthaften Konsequenzen und die Familien haben ausreichend Druckmittel, um unwillige Verliebte gegen ihren Willen zusammenzuführen. Das typische Heiratsalter liegt zwischen 14 und 16 Jahren, mindestens aber nach der ersten Periode der Braut. Eine Hochzeit vor dem Erblühen gilt außerhalb des Nordens als barbarisch.
Scheidung
Eine Scheidung ist in den Gesetzen von Westeros nicht vorgesehen, dei Ehen werden fürs Leben geschlossen. Trotzdem gibt es einige Schlupflöcher, um wieder frei zu sein. So kann die Ehe anuliert werden, sofern sie niemals vorzogen wurde - sprich, es keine Hochzeitsnacht gab. Darüber hinaus wird die Ehe dann aufgelöst, wenn sich die Braut den Stillen Schwestern anschließt oder der Mann das Schwarz nimmt und zu einem Teil der Nachtwache wird. Es kommt durchaus vor, dass Ehepartner sich dazu entscheiden, nicht mehr zusammen zu leben und getrennte Wege gehen. In diesen Fällen bleiben die beiden Partner aber offiziell verheiratet und können entsprechend dessen auch nicht offiziell erneut heiraten.
Erbe
Generell ist die Erbschaftsfolge in einem Haus relativ einfach geklärt: Der älteste Sohn hat alleinigen Anspruch auf das komplette Erbe seiner Eltern. Es ist nicht ohne weiteres möglich, dass das Erbe anders vergeben wird. So kann ein Vater seinen Sohn nicht enterben, wenn dieser Handlungen vornimmt, die ihm missfallen. Allerdings gibt es einige Wege sich selbst eines Erbes als unwürdig zu erweisen oder es auszuschlagen. So tritt ein Sohn aus der Erbschaftsfolge aus, sobald er das Schwarz annimmt. Auch eine Haftstrafe kann unter Umständen dazu führen, dass das Erbe verwirkt wird.
In manchen Teilen von Westeros und in manchen Häusern muss der Erbe nicht unbedingt männlich sein. So ist es in Dorne zum Beispiel üblich, dass auch die weiblichen Nachfolger das Erbe übernehmen und somit an die Spitze eines Hauses kommen können.
Details zu Ritualen: Wiki of Ice and Fire

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